ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel,
die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.
Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nah §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX.
Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der "Hilfe zur Selbsthilfe" zur Verfügung gestellt und
über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
Funktionstraining
Funktionstraining soll dazu beitragen, das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu
sichern. Beim Funktionstraining wird insbesondere Krankengymnastik und Ergotherapie
gezielt auf spezielle Körperpartien eingesetzt. Zum Beispiel auf Muskeln und Gelenke der
von der Einschränkung betroffenen Partien.